Stellungnahme des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden zum Einsatz einer neuen Kfo-Software bei den AOKen
Die acatama Software GmbH berichtete in einer Pressemitteilung über den Einsatz des von ihr entwickelten Client-Server-Systems atacama/GKV in der Abrechnung dei Kfo-Behandlungen bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (siehe vorrausgehenden Beitrag).
Es soll die Abrechnung effizienter machen und Kosteneinsparungen unter anderem durch mehr Datentransparenz erbringen. Die DZW-Redaktion bat dazu den Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden, Augsburg, um eine Stellungnahme, die wir nachfolgend veröffentlichen.
"Aus der Pressemitteilung der Firma atacama vom 13. Oktober des Jahres geht hervor, dass das entwickelte Programm eine Optimierung der Verwaltungsprozesse bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen auslöst.
Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) begrüßt die Rationalisierungsmaßnahmen zur Kostensenkung in den Verwaltungen der gesetzlichen Krankenkassen. Damit leisten die Primär- sowie Betriebs- und Innungskrankenkassen einen Beitrag zur wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwendung von Versichertenbeiträgen. Wenn hierdurch in der Verwaltung der Krankenkassen "... insgesamt einige Millionen Mark an Einsparungen ..." generiert werden können, fordert der BDK die Krankenkassen dazu auf, diese Finanzmittel dem kieferorthopädischen Budget und damit der kieferorthopädischen Behandlung der Versicherten zuzuführen.
Wenn die AOK, wie in der Pressemitteilung dargestellt, mit diesem Programm in die Lage versetzt wird, die ihr vorgelegten kieferorthopädischen Behandlungspläne, für die eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben wurde, elektronisch zu erfassen und mit den abgerechneten Leistungen zu vergleichen, bestehen vonseiten des BDK dagegen keine Einwände.
Ganz im Gegenteil: Der BDK sieht darin eine Möglichkeit, die Gewährung unwirtschaftlicher und besonders auch außervertraglicher Leistungen, die immer noch aus den Mitteln der Solidargemeinschaft bezuschusst werden, einzuschränken und die dadurch eingesparten Ausgaben für eine adäquate Honorierung vertragszahnärztlicher beziehungsweise kieferorthopädischer Leistungen zu verwenden.
Mehr Wirtschaftlichkeit
Auch wenn einige Krankenkassen anders handeln: Außervertragliche Leistungen sind privat zu vereinbaren und direkt mit dem Versicherten abzurechnen. Der BDK hält für seine Mitglieder entsprechende Formulare bereit. Die in der Pressemeldung erhobene Behauptung, dass ein Drittel aller Zahnarztrechnungen fehlerhaft wäre, resultiert aus einer Untersuchung des AOK-Bundesverbandes aus dem Jahre 1998, die in der Zwischenzeit längst von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZV) umfassend widerlegt wurde und die sich zudem auf die Abrechnung prothetischer Leistungen bezog."
Herbert Thiel,
Geschäftsführer des BDK, Augsburg
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