1. Gesundheitsreform verabschiedet - Quo vadis Zahnersatz?
2. Internet-Redaktionssystem und mehr - schon ab 295 € / Monat
3. Zahnersatz-Umfragen: Nur wenige wollen zur PKV wechseln
4. BEMA Umstrukturierung kurz vor der Umsetzung
5. Termine: Informationsveranstaltungen zu ZE- u. KFO-Software
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atacama | News für Krankenkassen
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Herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe des
atacama-Newsletters für Krankenkassen.
http://www.atacama.de + + + [Mittwoch, 22.10.2003]
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I N H A L T + + +
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1. GMG verabschiedet - Quo vadis Zahnersatz?
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Am 17. Oktober hat der Bundestag das Gesundheitsmodernisier-
ungsgesetz (GMG) verabschiedet. Um die Zahnersatz-relevanten
Regelungen umzusetzen, werden die Gesetzlichen Krankenkassen
eine qualifizierte Software-Unterstützung brauchen. Dies umso
mehr, da sie künftig im Wettbewerb mit privaten Krankenversi-
cherern stehen werden und ihre Wettbewerbsposition durch Aus-
kunftsfähig-keit, schnelle Reaktion und die Verfügbarkeit einer
soliden Datenbasis entscheidend beeinflusst wird.
Als "Update" zu unserem letzten Newsletter nunmehr in Kürze die
finalen ZE-Regelungen:
- Vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004 wird Zahnersatz wie bisher
geplant und abgerechnet, allerdings auf Grundlage des
veränderten BEMA (-> Bema-Umstrukturierung).
- Alle Versicherten haben zukünftig die Möglichkeit der Wahl
der Kostenerstattung. Die Versicherten sind an diese Wahl
mindestens 1 Jahr gebunden.
- Die Patienten zahlen eine Zuzahlung von 10 € für den Zahn-
arztbesuch im Quartal. Keine Zahlungen im Bereich der Zahn-
prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen sowie Bonusunter-
suchungen.
- Die Versorgung mit Zahnersatz wird ab 2005 aus der paritäti-
schen Finanzierung der GKV herausgenommen. Krankenkassen
bieten ihren Versicherten eine Zahnersatzversicherung an.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 6 bis 8 €. Der Betrag ist
vom Mitglied allein zu tragen. Er wird einheitlich fest-
gelegt.
Familienversicherte sind beitragsfrei. Wer stattdessen eine
ZahnersatzVersicherung bei einer PKV abschließt, ist von dem
Zusatzbeitrag befreit. Die Wahl ist endgültig, einen Weg
zurück in die GKV gibt es nicht.
- Es besteht ein Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse.
Diese werden ggf. unabhängig von der tatsächlich durchge-
führten Versorgung gezahlt.
- Für implantologische Leistungen gelten weiterhin Ausnahme-
kriterien.
- Ein gemeinsamer Bundesausschuss legt die Regelversorgung bis
zum 30.06.2004 fest.
- Die Bonusregelung bleibt bestehen.
- Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KZBV haben
gemeinsam und einheitlich die Vergütungswerte für die zahn-
ärztliche Regelversorgung für Zahnersatz erstmalig bis zum
30.09.2004 für das Jahr 2005 zu vereinbaren. Dafür wird ein
bundeseinheitlicher Punktwert des Jahres 2004 gewichtet nach
der Zahl der Versicherten zu Grunde gelegt.
- Für die zahntechnischen Leistungen werden die Landesver-
bände der Krankenkassen mit den Zahntechnikerinnungen die
Höchstpreise der zahntechnischen Leistungen bei den Regel-
leistungen beim Zahnersatz und Zahnkronen bis 30.09.2004 für
das Jahr 2005 festlegen. Der von den Spitzenverbänden der
Krankenkassen und dem Verband der Zahntechnikerinnung fest-
gelegte bundeseinheitliche durchschnittliche Preis des
Jahres 2004 darf um bis zu 5 v. H. unter- bzw. überschrit-
ten werden.
- Werden zahntechnische Leistungen von Zahnärzten erbracht,
sind diese um 5 v. H. zu mindern.
- Der Vertragszahnarzt hat vor Beginn der Behandlung einen
kostenfreien Heil- und Kostenplan auszustellen. Dieser hat
den Befund und die tatsächlich geplante Versorgung nach Art,
Umfang und Kosten zu beinhalten. Im Heil- und Kostenplan
sind Angaben zum Herstellungsort des Zahnersatzes zu machen.
- Der Heil- und Kostenplan ist von der Krankenkasse vor Beginn
der Behandlung insgesamt zu prüfen.
- Die geplante Versorgung kann begutachtet werden.
- Nach Abschluss der Behandlung rechnet der Vertragszahnarzt
die von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse mit der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab.
- Der Versicherte kann die Gesamtrechnung (einschließlich der
von ihm zu tragenden Mehrkosten) von der Kasse
prüfen lassen.
- Bei unzumutbarer Belastung werden die die Festzuschüsse
übersteigenden Kostenbei Zahnersatz ganz oder teilweise
übernommen(Härtefallregelung).
- Erstmals soll ein bundesweiter Härtefallausgleich auf Basis
der Abrechnungsdaten erfolgen. Dies könnte zum Problem für
jene Kassen werden, welche die Abrechnungsdaten bisher nicht
erfassen.
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2. Internet-Redaktionssystem und mehr - schon ab 295 € / Monat
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Bereits ab 295 € monatlich zuzüglich MWSt können Krankenkassen
mit atacama | eKK ihren Webauftritt selber strukturieren und
aktualisieren, ohne EDV-Experten oder Web-Agenturen einschalten
zu müssen. Auch Kassen, die jetzt noch keinen (oder nur einen
rudimentären) Internetauftritt haben, kommen so aus dem Stand zu
einer funktionalen, modernen und professionell wirkenden
Website. Da eine Anfangsinvestition hierfür nicht erforderlich
ist, können Kosteneinsparungen sofort wirksam werden.
atacama | eKK bietet spezielle Features wie geschützte Bereiche
(Arbeitgeber, Mitglieder, ...), Diskussionsforen, starke Voll-
textsuche, Zugriffsschutz auf Dokumentebene, Umfragen, News-
letter, Termine. Die Nutzungsgebühr ist abhängig von der Anzahl
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3. Zahnersatz-Umfragen: Nur wenige wollen zur PKV wechseln
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Je höher der Bildungsgrad, desto größer die Bereitschaft der
Versicherten, ihren Zahnersatz bei der PKV versichern zu lassen.
Insgesamt wollen aber zwei Drittel bis vier Fünftel der GKV-
Versicherten bei Zahnersatz ihrer Kasse treu bleiben. Eine
private ZE-Zusatzversicherung haben bisher 8 bis 12 Prozent
der Versicherten.
Soweit verschiedene Umfrageergebnisse, die kürzlich von insge-
samt drei Meinungsforschungsinstituten vorgelegt wurden. Die
DZW Ausgabe 42/03) gibt zu bedenken: Die Studien sind allesamt
nur begrenzt aussagefähig, da die PKV-Tarife bislang noch nicht
konkretisiert wurden.
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4. BEMA Umstrukturierung kurz vor der Umsetzung
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Verschiedene Studien haben Einschätzungen bestätigt, wonach im
alten Bema KCH-Leistungen im Durchschnitt zu niedrig bewertet
sind, prothetische, kieferorthopädische und parodontologischen
Leistungen dagegen zu hoch. Neue Richtlinien sollen dies korri-
gieren. Sie treten zum 1.1.2004 in Kraft. Wir gehen kurz auf
die wichtigsten Änderungen bei den ZE- und KFO-Richtlinien ein.
Die ZAHNERSATZ-RICHTLINIEN ändern sich im Hinblick auf:
- Bestimmung der Leistungen, die als wirtschaftlich
gelten und folglich vertragszahnärztliche Leistungen sind,
- Bestimmung der mehrkostenfähigen Leistungen,
- Kriterien für die Einleitung von Gutachterverfahren,
- Vorgaben für die Kooperation der Versicherten zur Erhaltung
der Zahngesundheit.
Nachfolgend nennen wir einige Beispiele.
Vertragszahnärztliche Leistungen:
- Freiendbrücken sind nur noch indiziert zum Ersatz eines
mesial fehlenden Prämolaren.
- Geschiebe gehören nur bei geteilten Brücken mit disparal-
lelen Pfeilerzähnen zur vertragszahnärztlichen Leistung.
Andere Verbindungselemente wie Stege, Riegel, Anker und
dergl. gehören – mit Ausnahme der Indikationen nach
§ 28 Abs. 2 S. 9 SGB V – nicht mehr zur vertragszahnärzt-
lichen Versorgung.
Begutachtungsverfahren - Diese sollen von den Krankenkassen
in folgenden Fällen eingeleitet werden:
- Planung einer Versorgung mit einem Befund, in dem mehr
als zwei Zähne pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich als
fehlend oder ersetzt gekennzeichnet sind und wenn eine
Brückenversorgung geplant wird.
- Planung von Versorgungen mit mehr als zwei Einzelkronen pro
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich sowie Kombinations-
versorgungen.
Die KIEFERORTHOPÄDIE-RICHTLINIEN ändern sich wie folgt:
- Position 6 (Anfertigen eines Modells) entfällt und ist in
der neuen Position 7a (Abformung Kieferorthopädie) mit ent-
halten.
- Die Positionen 126 bis 128 werden anders aufgeteilt: Es gibt
Positionen 126a (Eingliederung eines Brackets), 126b
(Eingliederung eines Bandes) und 126d (Entfernung von Band
oder Bracket), Positionen 127a/b (Eingliederung/Ausglie-
derung eines Teilbogens) sowie 128a/b (Eingliederung von
konfektionierten/individualisierten Vollbögen) und 128c
(Ausgliederung von Vollbögen).
- Neu sind die Postionen 130 und 131a bis 131c für Einglie-
derungen verschiedener Apparaturen.
In den neuen KFO-Richtlinien werden außerdem neue bzw. präzi-
sierte Festlegungen für Ausnahmefälle wie Erwachsenenbehandlung
oder Frühe Behandlung getroffen. Diese Änderungen wirken sich
auch auf das Formular für den KFO-Plan (und für die (manuelle)
KFOAbrechnung) aus, auf dem u. a. auch die Kennzeichnung von
Frühbehandlungen und Frühen Behandlungen (!) vorgesehen ist.
Die offizielle Fassung der Richtlinien und der geänderten
Formulare soll erst im November verabschiedet werden.
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5. Termine: Informationsveranstaltungen zu ZE- u. KFO-Software
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In verschiedenen IS KV Service-Rechenzentren wird im Herbst die
neue Zahnersatz-Software atacama | ZE vorgestellt.
Die Termine:
30. Oktober ZE Hamburg
04. November ZE Essen
06. November ZE, KFO Münster
12. November ZE, KFO Ludwigsburg
10. Dezember ZE Hannover
18. Dezember ZE Frankfurt
Teilnehmer an diesen Veranstaltungen profitieren von den Erfah-
rungen der ZE-Pilotanwender ebenso wie von den brandaktuellen
Diskussionen über die konkreten Auswirkungen der Gesundheits-
reform. Wenden Sie sich gern an uns oder an Ihr Service-Rechen-
zentrum, wenn Sie an einer Teilnahme oder an sonstigen Informa-
tionen interessiert sind.
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