1. Strategische Kooperation zwischen ARGE ISKV und atacama
2. atacama | ZE-Mandantensystem auch unter SOLARIS
3. Zahnersatz-HKP: wann kommt das endgültige Formular?
4. Zahnersatz-Rückgang und Kritik an "Primitivisierung"
5. KFO-Abrechnung zum einfachen GOZ-Satz
6. Schritte zum Einkaufsmodell bei privaten Zahnarztleistungen
7. Internet-Festzuschuss-Rechner hat sich etabliert
8. KZBV-Festzuschuss-Kompendium ergänzt
9. Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt kostet keine Praxisgebühr
10. BZÄK liberalisiert die zahnärztliche Berufsordnung
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atacama | News für Krankenkassen
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Herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe des
atacama GKV-Newsletters für Krankenkassen.
http://www.atacama.de + + + [Dienstag, 05.04.2005]
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I N H A L T + + +
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1. Strategische Kooperation zwischen ARGE ISKV und atacama
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Die atacama | Software GmbH ist strategischer Partner
der ARGE ISKV GmbH für den Bereich Fallmanagement zahnärzt-
licher Leistungen. Zielsetzung der strategischen Partnerschaft
ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter, hochgradig
kompatibler Add On Produkte zum ISKV Basissystem (ISKV AKTUELL,
ISKV NEU) und zu 21C. Die Ziele im Einzelnen:
+ Integrative Lösung (Abstimmung von Schnittstellen)
+ Vermeidung von funktionalen Redundanzen
+ Einheitliche standardisierte technische und
organisatorische Lösung
+ Hotline und Support aus einer Hand
+ Zertifizierte Qualität
+ Aktualität (Gesetzgebung)
+ Change-Management für die GKV
+ Deployment und Betrieb
+ Günstige Rahmenvertragskonditionen für Kunden.
Seit März gilt für die Zahnersatz- und Kieferorthopädie-
Software von atacama ein neues Preismodell, das strukturell
dem von CRM-KV ähnelt. Da die monatlichen Nutzungsgebühren
ausschließlich von der Mitgliederzahl der Kasse abhängen und
weder Anfangsinvestitionen noch Langzeitverträge erforderlich
sind, bietet es den Kassen ein Höchstmaß an Flexibilität und
Wirtschaftlichkeit. Durch die Kooperation mit der ARGE ISKV
konnte für atacama | ZE auch nach abgeschlossener
Markteinführung (über 30 anwendende Kassen) ein günstiger
Preis gehalten, für die KFO-Software atacama | GKV konnte der
Preis sogar gesenkt werden. Weitere Infos unter
http://www.atacama.de
http://www.iskv.de/index.php?id=223
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2. atacama | ZE-Mandantensystem auch unter SOLARIS
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Die meisten ISKV-Service-Rechenzentren bieten inzwischen
Mandantensysteme für ZE- und KFO-Software von atacama an.
Kassen können sich dort einfach "aufschalten" lassen, ohne
eigene Hardware für die Anwendung bereit zu stellen. Sie sparen
die Kosten für Anschaffung und Administration des Servers und
profitieren zusätzlich von Synergieeffekten bei der
gemeinsamen Stammdatenpflege. Auf einem normalen Windows-
Server können problemlos eine Reihe von Kassen arbeiten.
Im Hinblick auf die Zukunft ist besonders die Konstellation im
Münsteraner IKK-ISC interessant: Dort läuft atacama | ZE schon
jetzt auf einem FSC-PrimePower-Rechner unter dem UNIX-Betriebs-
system SOLARIS, welches als Ziel-Betriebssystem für 21C gilt.
Im Vergleich zu Windows-Systemen sind diese Rechner echte
Boliden und nach oben beinahe unbegrenzt skalierbar. Einer der
Mandanten ist die IKK Westfalen mit rund 860.000 Versicherten.
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3. Zahnersatz-HKP: wann kommt das endgültige Formular?
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Nachdem Krankenkassen und KZBV sich am 2. März vor dem
Bundesschiedsamt nicht über das neue HKP-Formular einigen
konnten, soll eine Entscheidung nun am 1. Juni getroffen
werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Fall
letztlich durch eine Aufsichtsanordnung des BMGS entschieden
wird. Strittig sind nach wie vor die vom Zahnarzt zu liefernden
Informationen über die geplanten Privatleistungen, für die
das aktuelle Formular gegebenenfalls erweitert werden müsste.
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4. Zahnersatz-Rückgang und Kritik an "Primitivisierung"
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Umfragen bei Zahnarztpraxen und Laboren signalisieren einen
Umsatzrückgang von 40% bis 60% bei Zahnersatz in den Monaten
Januar und Februar. Dieser ist zum Teil natürlich umstellungs-
bedingt, da Zahnersatz erst nach Eingliederung abgerechnet
werden kann. Hochgerechnet auf das Jahr 2005 rechnet der
Verband der Zahntechnikerinnungen VDZI aber immer noch mit
einem Rückgang um rund 20% und sieht entsprechende Gefahren für
den Bestand seiner Mitgliedsbetriebe. Fast jeder vierte
Mitarbeiter befinde sich bereits in Kurzarbeit, jeder zwölfte
sei entlassen worden. 51 % der Betriebe planen weitere
Entlassungen. Als Gründe werden angeführt:
A. ein Rückgang der Nachfrage der Patienten nach Zahnersatz
B. eine allgemeine Verunsicherung von Patienten und Zahnärzten
C. eine angeblich "schleppende Genehmigungspraxis" der GKV
Zu A.) Zahnersatz ist vielen Patienten zu teuer geworden und
wird deshalb weniger nachgefragt. Auch genehmigte Behandlungen
werden häufiger nicht durchgeführt. Die Schmerzgrenze bei
Zuzahlungen liegt laut Umfragen bei 2.000 Euro. Gerade bei
Teleskop-Arbeiten sind die Zuschüsse gesenkt worden, da
Teleskope nur noch unter bestimmten Bedingungen bei Eckzähnen,
in rund 80% der Fälle also gar nicht mehr bezuschusst werden.
Der Zuschuss betrage oft nur noch 5%-10% der Gesamtkosten, so
VDZI-Präsident Lutz Wolf in der DZW, diese Therapieformen
seien für die Versicherten also unbezahlbar und somit praktisch
aus der GKV ausgegrenzt geworden, an ihre Stelle trete die
Modellgussprothese mit ihren bekannten Risiken. Wolf spricht
von einer "Primitivisierung der Zahnersatz-Versorgung".
Zu B.) GKV-Sachbearbeiter werden mit einigen komplizierten
und teils widersprüchlichen Regelungen der befundorientierten
Festzuschüsse konfrontiert, die Versicherten ebenso wie
Zahnärzten schwer zu vermitteln sind. Dass einerseits nun
Suprakonstruktionen bezuschusst werden, Teleskopkronen
aber kaum noch, wundert auch manche Fachleute in den
Krankenkassen und ihren Verbänden. Ein Zahnarzt führt ein
weiteres Beispiel an: Die Siebener-Wurzelbehandlung wird
heute überwiegend als Privatbehandlung eingeordnet. Wird sie
aus Kostengründen nicht durchgeführt, führt die Verkürzung
der Kaureihe zu einer Freiendsituation, in der dann nach
Befundlage nur noch die ESG (EinStückGussprothese =
Modellgussprothese) in Frage kommt.
Zu C.) Kassen sehen Zeitverzögerungen bei der HKP-Genehmigung
als überwunden an. Medien sind verunsichert und vermuten die
Wahrheit "irgendwo inmitten dieser Lobby-Erklärungen", so die
WAZ ("Labore warten auf Arbeit, Patienten auf ihre Zähne").
Fakt ist sicherlich, dass diejenigen Kassen am schnellsten
genehmigen können, die in diesem Bereich konsequent mit
Softwareunterstützung arbeiten. Auch eine ebenfalls vielfach
kritisierte "Uneinheitlichkeit" der Genehmigungspraxis ist
bei diesen am wenigsten festzustellen.
Schlaglichter zum Thema:
+ In Niedersachsen wurden im Januar und Februar statt der
in diesem Zeitraum üblichen 100.000 HKPs nur 30.000 bis
40.000 abgerechnet, berichtet die KZVN, und wirft der
KZBV vor, für die Kassen Kostendämpfungspolitik betrieben
zu haben.
+ KZVen und Zahntechnikerinnungen aus Niedersachsen,
Bayern und Baden-Württemberg wollen dem Umsatzeinbruch
jetzt mit Rundfunkwerbung entgegen wirken.
+ Sorge vor dritten Zähnen aus Polen -
Peiner Großbetrieb meldet Kurzarbeit an
WAZ 04.04.2005, DZW 11-13/05
http://www.dzw.de/dzw_278.htm
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2162/artid/3908463
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5. KFO-Abrechnung zum einfachen GOZ-Satz
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Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gerichtsurteil
verpflichtet, KFO-Behandlungen von Kieferorthopäden, die ihre
Kassenzulassung zurück gegeben haben, zum einfachen GOZ-Satz zu
erstatten. Die AOK hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel
eingelegt. Die KZVN glaubt ebenfalls nicht daran, dass dieses
Urteil Bestand haben wird, und bemüht sich um Vermittlung. Das
geht aus einer Pressemitteilung der KZVN vom 08.03.2005 hervor.
Zunächst einmal müssen die Kassen in Niedersachsen und Bayern
mit dieser Rechtslage leben. Für Anwender der KFO-
Fallmanagement-Software atacama | GKV kein Problem: bei Akti-
vierung des Merkmals "Kassenzulassung zurückgegeben" kann die
Berechnung nach einfachem GOZ-Satz erfolgen, mit Zahlbarmachung
über das Host-System.
http://www.kzvn.de/presse/2005/PM_Positionen-KFO_080305.pdf
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6. Schritte zum Einkaufsmodell bei privaten Zahnarztleistungen
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In dem "Optident"-Zusatztarif der DKV für Prophylaxe und
Zahnersatz sieht die DZW den Einstieg in das "Einkaufsmodell
Zahnärzte". Der Versicherte erhält höhere Leistungen, wenn er
eine Zahnarztpraxis aufsucht, die "goDentis Partner" ist. Der
Patient kann eine Optident-Versicherung auch direkt in der
Praxis abschließen, das Praxisteam erhält eine Provision.
Nachdem mehr als 100 Zahnarztpraxen in das Franchise-Konzept
eingebunden sind, ist nach Ansicht des BVA eine gewisse
Angebotsflächendeckung erreicht. Die DKV kooperiert mit der
Deutschen BKK und einigen AOKen. (DZW 13/05)
http://www.godentis.de/start.php?content=optident.php
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7.Internet-Festzuschuss-Rechner hat sich etabliert
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Ein Großteil der Zahnersatz-Festzuschüsse sind für viele
Krankenkassen-Sachbearbeiter inzwischen weitgehend Routine.
Viele Kassen berichteten, dass ihnen die Umstellung durch
atacama | FEZ, den Helfer im Internet, deutlich erleichtert
wurde. Die Prüfregeln wurden in den letzten Monaten häufig
überarbeitet und bilden nun auch kompliziertere Fälle sehr
gut ab. Da die Regelauslegung in Einzelfällen sogar zwischen
Kassenverbänden (IKK/BKK) nicht ganz einheitlich war, hat
atacama die Anwendung ausschließlich für Krankenkassen und
nicht auch für Zahnärzte bzw. Zahnarztverbände freigegeben,
was auf Zahnarztseite teilweise Proteste auslöste. Eine Reihe
von Kassen nutzen die Anwendung dauerhaft, teilweise auch
ergänzend zur Fallmanagement-Software atacama | ZE. Für große
Kassen kann sich sogar die Installation des Internet-
Festzuschuss-Rechners im eigenen Intranet lohnen, wie das
Beispiel der Siemens BKK beweist.
http://festzuschuss.atacama.de
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8. KZBV-Festzuschuss-Kompendium ergänzt
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Die KZBV hat die dritte Ergänzungslieferung für das
Festzuschuss-Kompendium zum Zahnersatz fertiggestellt. Die
Papierausgabe soll ab Mitte April über die KZVen ausgeliefert
werden, ist aber schon jetzt im Internet verfügbar. Neu sind
laut KZBV "unter anderem Hinweise zur Anwendung der
Festzuschuss-Richtlinien, die zum 1. Januar 2005 geänderten
Zahnersatz-Richtlinien sowie ein neues Kapitel 9.5 mit
vergleichenden Berechnungsbeispielen zum Eigenanteil des
Patienten bei altem/neuem Zuschusssystem." Außerdem wurden
Fehler berichtigt. Sobald der endgültige Heil- und Kostenplan
vorliegt, soll die vierte und letzte Ergänzungslieferung
erstellt werden.
Download der aktuellen PDF-Dateien (Stand 24.03.2005) unter
http://www.kzbv.de/rechtsgrund/m36-f.htm .
Eine Sammlung praxisorientierter Fragen und Antworten zu
Festzuschüssen aus den Zahnärztlichen Mitteilungen (zuletzt vom
16.03.2005) präsentiert die KZBV unter
http://www.kzbv.de/rechtsgrund/m36-g.htm .
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9. Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt kostet keine Praxisgebühr
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In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 04.04.2005 weisen
die KZBV und die Bundeszahnärztekammer darauf hin, dass für
Erwachsene zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr beim Zahnarzt
zuzahlungsfrei sind. Neben einer eingehenden Untersuchung kann
der Zahnarzt auch weitere Maßnahmen zur Diagnose und Vorsorge
wie Röntgen, Zahnfleischuntersuchung oder Zahnsteinentfernung
durchführen, ohne dass die Gebühr ausgelöst wird. Nur wenn
andere weitergehende Behandlungen anstehen, wird die Praxis-
gebühr fällig. Noch am 29.03.2005 hatte die KZV Bayerns
beklagt, dass im vergangenen Jahr rund zehn Prozent weniger
Patienten die Praxen besuchten und viele Versicherte so wegen
falsch verstandener Sparsamkeit ihre Zahngesundheit gefährdeten.
Zum Vergleich: Bei niedergelassenen Ärzten beträgt der
Fallzahlrückgang nach Angaben der Ärztezeitung 8,5 %.
http://www.bzaek.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=600
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10. BZÄK liberalisiert die zahnärztliche Berufsordnung
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Die Bundeszahnärztekammer hat eine neue Musterberufsordnung
beschlossen, die Zahnärzten künftig neue Freiheiten einräumt:
+ sachliche Werbung um Patienten, u.a. durch Hinweis auf
besondere personenbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten
+ Eröffnung von Zweitpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften
+ Einstellung von Zahnärzten als Angestellten
+ Führung von Praxen als Kapitalgesellschaften
+ Beteiligung an gewerblichen Laboren und gemeinsame Führung
eines Praxislabors mit Kollegen
Die Führung von Titeln und Berufsbezeichnung wurde vereinfacht.
http://www.bzaek.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=295
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