1. KZVB: Patientenanteil bei Zahnersatz kaum gestiegen. atacama | Software unterstützt Studie der Spitzenverbände der Krankenkassen
2. GERMO: "Bisher komfortabelste Schnittstelle!"
3. ZE-Schiedspruch: Krankenkassen nur noch Zahlstellen?
4. Anfängliche Verwirrung um das neue HKP-Formular
5. Unicomputer insolvent: atacama nicht betroffen
6. Beitragssenkungen: BVA verlangt seriöse Berichterstattung
7. Neuer BDK-Vorstand: Doppelspitze ohne Kassenzulassung
8. Kostenloser Rechner für Sparpotenzial bei ZE-Software
9. Sprachgebrauch der Krankenkassen übernommen
10. Last and least: Praxisgebühr für kranke Kassen
===============================================================
atacama | News für Krankenkassen
===============================================================
Herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe des
atacama GKV-Newsletters für Krankenkassen.
http://www.atacama.de + + + [Dienstag, 21.07.2005]
===============================================================
I N H A L T + + +
===============================================================
1. KZVB: Patientenanteil bei Zahnersatz kaum gestiegen
atacama | Software unterstützt Studie der Spitzenverbände
der Krankenkassen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ob Zahnersatz für die GKV-Patienten mit Einführung der Festzu-
schüsse tatsächlich teurer geworden ist, lässt sich statistisch
nicht so leicht überprüfen, da insbesondere die Zahlen für
außervertragliche Leistungen für die Vergangenheit weder bei
den Kassen noch bei den KZVen vorliegen. Nach Erhebungen der
KZV Bayern betrug der Patientenanteil für vertragszahnärztliche
Leistungen / Regelleistungen in den Jahren 2003: 41,5 Prozent,
2004: 42,61 Prozent, 2005: 43,38 Prozent (Januar bis Mai).
Unter Einbeziehung der gleichartigen Versorgung ergibt sich für
die ersten fünf Monate 2005 ein Patientenanteil von
55,4 Prozent.
http://www.kzvb.de/seiten/presmeld/2005/140605.htm
Die Spitzenverbände der Krankenkassen bereiten eine Studie zu
den Auswirkungen des Festzuschuss-Systems vor und werden diese
in Auftrag geben. Der MDS ist als Beratungsinstitution der
Spitzenverbände an der Erstellung des Studiendesigns beteiligt
gewesen.Die freiwillig teilnehmenden Kassen nutzen allesamt
spezielle Zahnersatz-Software und sollen für einen ausgewählten
Zeitraum (voraussichtlich August-September) einen definierten
Datenkranz liefern, der dann mit dem Vorjahreszeitraum
verglichen wird.
Krankenkassen, die atacama | ZE hinreichend lange vollumfäng-
lich anwenden, können diese Daten liefern. Die Extraktion der
Daten wird von atacama | Software kostenlos vorgenommen.
Der MDS ist an einer möglichst breiten Datenbasis interessiert.
Krankenkassen müssten die Teilnahme mit ihrem jeweiligen Bun-
desverband abstimmen. Das Design der MDS-Studie sieht vor, dass
fehlende Vergangenheitsdaten zum Teil durch Rückrechnungs-Simu-
lation ausgeglichen werden.
===============================================================
2. GERMO: "Bisher komfortabelste Schnittstelle!"
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die winEFW-Schnittstelle für atacama | ZE ist fertig und steht
ab dem 1. August zur Verfügung. Krankenkassen, die beide
Systeme einsetzen, bietet die Schnittstelle folgende Vorteile:
Die Zahnersatz-Briefvorlagen können zentral in winEFW gepflegt
werden. Die Briefe werden wie bisher in atacama | ZE erzeugt
(dies kann auch automatisch bei definierten Ereignissen, z. B.
bei HKP-Genehmigung, geschehen), erscheinen daraufhin in winEFW
und lassen sich dort mit dem gewohnten Komfort bearbeiten.
Anschließend werden sie an atacama | ZE zurück übermittelt und
mit eventuell erfolgten individuellen Änderungen in der Daten-
bank abgelegt. In der ZE-Karteikarte sieht der Sachbearbeiter
nicht nur, welcher Brief wann geschrieben wurde, er kann diesen
auch per Mausklick im Volltext wieder aufrufen.
"Zusammen mit atacama haben wir hier eine runde Lösung hinbe-
kommen, die für die Krankenkasse das Beste aus zwei Welten
vereint", sagt Theo Röder, Geschäftsführer der GERMO GmbH.
"Es handelt sich um die bisher komfortabelste Schnittstelle von
winEFW zu einem Fallmanagementsystem." Die Schnittstelle
funktioniert in Kürze auch für atacama | KFO und kann ab sofort
über die atacama | Software GmbH bestellt werden. Beim Support
kooperieren beide Unternehmen.
===============================================================
3. ZE-Schiedspruch: Krankenkassen nur noch Zahlstellen?
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Der Beschluss des Bundesschiedsamtes vom 1. Juni, so ist aus
vielen Krankenkassen zu hören, degradiere diese mehr oder
weniger zu Zahlstellen, die zwar noch den HKP genehmigen, aber
seine Abrechnung kaum noch kontrollieren können. Die Zahnärzte
feiern das Ergebnis als großen Erfolg. Die KZBV hat "...in
vollem Umfang obsiegt. ... Alle Anträge der Spitzenverbände der
Krankenkassen wurden abgelehnt.", so der KZBV-Vorstand.
In einem Rundschreiben an die KZVen fasst die KZBV das
Ergebnis zusammen:
+"Die Angabe des Steigerungsfaktors der GOZ-Positionen ist im
Heil- und Kostenplan nicht erforderlich, es ist nur der ge-
rundete Euro-Betrag anzugeben.
+ Die Maschinenlesbarkeit von Teil 1 des Heil- und Kostenplans
ist, wie von der KZBV gefordert, nicht in vollem Umfang ge-
geben, Teil 2 des Heil- und Kostenplans - mit der Darstellung
der privaten gleich- oder andersartigen Versorgung - ist
nicht maschinenlesbar ausgestaltet. [...]
+ Die Anlage zum Heil- und Kostenplan als Teil 2 ist nur bei
gleich- und andersartigen Versorgungen, dann aber ver-
pflichtend auszufüllen und nicht als freiwillige Anlage vor-
gesehen. [...]
+ Die Rechnungsstellung erfolgt nur seitens des Zahnarztes ge-
genüber dem Versicherten und nicht [...] auch gegenüber den
Krankenkassen, sowohl bei Regelversorgungen wie bei gleich-
artigen Versorgungen. [...]" (DZW 8.6.2005)
Ob die Kassenverbände gegen den Beschluss vorgehen wollen, ist
noch nicht klar. Sie können sich Zeit lassen: Sechs Monate hat
der Vorsitzende des Bundesschiedsamtes Zeit, um das offiziel-
le Protokoll vorzulegen. Danach beginnt eine viermonatige
Klagefrist.
Das Schiedsamtsergebnis einschließlich des neuen HKP-Formulars
findet man unter
http://www3.kzbv.de/knachri.nsf/126e4da9af05d01541256a500057d8e7/c20b7fb135f98f03c12570190049eda8/$FILE/Schiedsamt_050601.pdf
Geeinigt haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen mit
der KZBV auf eine gemeinsame Interpretation der Zahnersatz-
und Festzuschuss-Richtlinien:
http://www3.kzbv.de/knachri.nsf/126e4da9af05d01541256a500057d8e7/a871f4b5f20f279fc125701900493c3e/$FILE/Interpretation2_050525.pdf
===============================================================
4. Anfängliche Verwirrung um das neue HKP-Formular
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Der Entwurf des neuen HKP-Formulars hat vielfach zu Verwirrung
geführt. Sind die geschwärzten Felder (Zahnarztstempel, Abrech-
nungsnummer, Honorar GOZ und Laborkosten in Vorausberechnung
und Abrechnung) auf dem Beleg wirklich schwarz? Dann könnten
ja nicht einmal die KZVen dem Zahnarzt sein Geld überweisen
und wären insofern nicht arbeitsfähig... In der Tat haben eini-
ge KZVen denn auch andere Belege produzieren lassen, auf denen
diese Felder "normal" ausgeführt sind. Daneben wurde von Spe-
zialisten kurzzeitig noch mit "Blanko-Formularen" für den EDV-
Ausdruck experimentiert, die nur die "geschwärzten" Felder ent-
halten sollten. Ein Rundschreiben der KZBV hat inzwischen
klar gestellt:
Es gibt nur ein offiziell gültiges Formular, dessen erste Seite
beleglesefähig mit roter Hindergrundfarbe / Blindfarbe ausge-
führt ist. Die "schwarzen" Felder haben einen dunkelgrünen Hin-
tergrund, wobei der Feldinhalt auf dem bedruckten Formular mit
bloßem Auge durchaus lesbar ist.
Die nach mehreren Tests speziell ausgewählte grüne Farbe mit
hohem Schwarzanteil hat jedoch eine besondere Eigenschaft:
Wird das Formular eingescannt oder kopiert, ist auf dem HKP-
Abbild an dieser Stelle nur noch ein schwarzes Rechteck er-
kennbar. Der Inhalt dieser Felder ist damit nicht beleglese-
fähig, das Formular ist nicht einmal in Gänze kopierbar.
KZVen, die EDV-gestützt arbeiten, dürften sich gezungen sehen,
den Inhalt dieser Felder von Hand zu erfassen. Auch jede ein-
zelne Krankenkasse wird für sich entscheiden müssen, wie sie
mit dieser Situation umgeht. Die Spitzenverbände haben sich zu
der Frage nicht geäußert.
Für spezialisierte Dienstleister in Sachen Beleglesung ist
klar: Mit der geeigneten Technik kann auch das neue Formular in
Gänze gelesen werden. Der Lese- und Korrekturprozess wird nur
insgesamt aufwändiger. Die Politik hat wieder einmal Kosten
produziert.
Es ist übrigens noch eine ganze Weile damit zu rechnen, dass
weiterhin alte HKP-Formulare in der Kasse auftauchen, denn
Lagerbestände dürfen aufgebraucht werden, ohne dass hierfür
ein Ablaufdatum vereinbart wurde.
===============================================================
5. Unicomputer insolvent: atacama nicht betroffen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Unicomputer Software-Entwicklungsgesellschaft mbH in
Stuttgart, Anbieter von Beleglesungs- und CRM-Lösungen für
Krankenkassen, hat Insolvenz beantragt. Über mögliche Auswir-
kungen auf die zur Unicomputer-Gruppe gehörende Haba AG, eine
90%-Tochter der Unicomputer Software-Entwicklungsgesellschaft
mbH und Anbieter von Zahnersatz- und KFO-Software für Kranken-
kassen, ist nichts bekannt. Die atacama | Software GmbH ist
von den Vorgängen definitiv nicht betroffen, da sie weder
Module der genannten Unternehmen in ihrer Software verwendet
noch gemeinsame Projekte mit ihnen durchführt.
===============================================================
6. Beitragssenkungen: BVA verlangt seriöse Berichterstattung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Nach dem Willen des Gesetzgebers sinken die Kassenbeiträge per
1. Juli um 0,9 Prozentpunkte, während gleichzeitig der Arbeit-
nehmeranteil um 0,9 Prozentpunkte steigt. Daraus ergibt sich
eine Mehrbelastung der Arbeitnehmer um 0,45 Prozentpunkte, da
sie sich die Entlastung durch die 0,9 Prozentpunkte Beitrags-
senkung zur Hälfte mit den Arbeitgebern teilen.
Obwohl diese Änderung der GKV-Finanzierung seit dem letzten
Jahr bekannt ist, brachen kurz vor dem Stichtag Diskussionen
und politische Schuldzuweisungen los. Durch die fehlende Zweck-
bindung der Beiträge ist manchem erst jetzt klar geworden, dass
es sich hier nur um Änderungen auf der Beitragsseite handelt
und nicht etwa Zahnersatz und Krankengeld aus der GKV ausge-
gliedert worden sind. Das BVA rüffelte einige Kassen, weil sie
einseitig ihre Beitragssenkung beworben, aber sowohl deren An-
lass wie auch die Zusatzbelastung der Versicherten verschwiegen
hatten. Das BVA hat außerdem darauf hingewiesen, dass es zum
1. Juli kein Sonderkündigungsrecht für Versicherte gibt. Trotz
aller Diskussionen werden viele Arbeitnehmer die Auswirkungen
der Beitragsänderung erst Ende Juli in der Lohntüte bemerken,
und das kurz vor der (voraussichtlichen) Bundestagswahl!
===============================================================
7.Neuer BDK-Vorstand: Doppelspitze ohne Kassenzulassung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Der BDK, Berufsverband der Kieferorthopäden, wird seit dem 18.
Juni von "GKV-Aussteigern" gelenkt, die in Niedersachsen ihre
Kassenzulassung zurückgegeben haben. Als 1. Bundesvorsitzende
wurde Dr. Gundi Mindermann, als 2. Bundesvorsitzender
Dr. Christian Scherer gewählt. Der bisherige Bundesvorsitzende
Dr. Eugen Dawirs stand als 1. Vorsitzender nicht zur Verfügung,
gehört aber weiter dem Vorstand an. Kritik übte die Mitglieder-
versammlung vor allem am Bema 2004, an Degression und
Budgetierung.
Die Ziele des neuen Vorstands richten sich auf Gesetzesände-
rungen und dürften deshalb nicht leicht erreichbar sein. Das
eigentliche Ziel des Kassenausstiegs, so kommentiert Prof. Hinz
in seiner DZW, nämlich der Abschluss neuer Verträge mit den
Kassen, sei in anderthalb Jahren nicht erreicht worden. Auch
die Kampagne für die Kostenerstattung sei von vornherein zum
Scheitern verurteilt gewesen.
===============================================================
8. Kostenloser Rechner für Sparpotenzial bei ZE-Software
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Flexible Nutzungsmodelle erleichtern die Entscheidung für den
Software-Einsatz. Wer keine Anfangsinvestition leisten muss,
sondern die Software quasi aus der Steckdose gegen eine monat-
liche Nutzungsgebühr bekommt, spart von Anfang an Geld. Dies
zeigt ein einfacher Ansatz zur Wirtschaftlichkeitsberechnung
für den Einsatz von Zahnersatz-Software, der inzwischen mit
mehreren Kassen plausibilisiert wurde.
Dabei werden die verschiedenen Prozesse bei der Genehmigung
und Abrechnung eines Zahnersatzfalles hinsichtlich ihres Zeit-
bedarfs mit und ohne Softwareunterstützung verglichen. Die Be-
trachtung ergibt in den meisten Fällen, dass ein Einsparungs-
potenzial allein bei den Verwaltungskosten von von rund 10 Euro
je HKP realistisch ist, wobei die Gesamtkosten von Soft- und
Hardwarenutzung deutlich darunter liegen. Jede Kasse kann in
die Excel-Datei ihre eigenen Daten eintragen und damit Modell-
rechnungen durchführen, sowie das Berechnungsschema nach eige-
nen Vorstellungen modifizieren.
Für KFO-Software steht ein ähnliches Rechengerüst schon seit
Jahren zur Verfügung. Es wurde seinerzeit vom BKK-Landesverband
Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Krankenkassen können die Bei-
spielrechnungen für KFO und ZE kostenlos anfordern per E-Mail
an mailto:marketing@atacama.de?Subject=beispielrechnung. Unter
Angabe der Mitgliederzahl lassen sich gleichzeitig die aktuel-
len Softwarenutzungsgebühren abrufen.
===============================================================
9. Sprachgebrauch der Krankenkassen übernommen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Eine Nachricht in eigener Sache: Unsere Fallmanagement-Software
für Kieferorthopädie, ehemals atacama | GKV, heißt seit kurzem
atacama | KFO. Damit haben wir uns dem bei den Krankenkassen
üblichen Sprachgebrauch angepasst.
===============================================================
10. Last and least: Praxisgebühr für kranke Kassen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ein bayrischer Zahnarzt darf seine Patientenquittungen weiter
mit dem Satz versehen: "Der Betrag nach Paragraf 28 Absatz 4
SGB V dient zur Sanierung der kranken Kassen in Deutschland und
muss von der Praxis an die Krankenkassen zwangsweise weiterbe-
zahlt werden." Das Landgericht München I sah die Äußerung durch
die Meinungsfreiheit geschützt und hob mit seinem Beschluss das
erstinstanzliche Verbotsurteil auf, das die AOK beim Amtsge-
richt erwirkt hatte.
===============================================================
atacama | Software GmbH, 28359 Bremen
Mit diesem Newsletter informieren wir alle Interessenten in
unregelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus dem
Gesundheitswesen und rund um die atacama | Software GmbH.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Falls Sie den Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten wollen:
++ mailto:marketing@atacama.de?Subject=unsubscribe%20GKVNews ++
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wir freuen uns auch über Kritik und Anregungen sowie Themen,
über die Sie in Zukunft von uns informiert werden möchten:
++ mailto:marketing@atacama.de?Subject=KNews_Feedback ++
===============================================================
Copyright 2005 by atacama | Software GmbH
atacama | Software GmbH
Anne-Conway-Str. 10
28359 Bremen
Tel: 0421-223010
Fax: 0421-2238285
mailto:marketing@atacama.de
http://www.atacama.de
.
© Copyright 1998-2010, atacama | Software GmbH, Bremen. Alle Rechte vorbehalten.